Dr. Jens N. Schaper

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Gerechtigkeit braucht Kämpfer

Gerechtigkeit passiert nicht von selbst – sie muss erkämpft werden.

Jeder Fall zählt

Jeder Fall ist persönlich, wenn Gerechtigkeit das Ziel ist.

Verteidigung

Umfassende Begleitung in allen Phasen eines Strafverfahrens.

Kurzprofil

Erfahrener Fachanwalt für Strafrecht in Bremen – effektive Verteidigung in allen Verfahrensphasen.

Als Fachanwalt für Strafrecht in Bremen vertrete ich Mandanten in allen Phasen eines Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zur Berufung, Revision und Strafvollstreckung. Dabei begleite ich sowohl Angeklagte im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht als auch Opfer von Straftaten, insbesondere die Nebenkläger. Durch meine langjährige Erfahrung in der Strafverteidigung kenne ich die Herausforderungen, die ein Strafverfahren mit sich bringt. Deshalb halte ich meine Kenntnisse stets auf dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung, um eine fundierte und zeitgemäße Verteidigungsstrategie zu entwickeln. In einem persönlichen Gespräch erläutere ich Ihnen zunächst die rechtlichen Möglichkeiten und bespreche gemeinsam mit Ihnen das zweckmäßige Vorgehen. Auf der Grundlage einer gründlichen Fallprüfung entwickeln wir anschließend eine individuelle Verteidigungsstrategie, die auf Ihre Situation zugeschnitten ist.

Wichtig: Äußern Sie sich nicht ohne rechtlichen Beistand zum Tatvorwurf! Nehmen Sie daher schnellstmöglich Kontakt zu mir auf, um Ihre Rechte effektiv zu wahren.

Tätigkeit im Strafrecht (Ausführlich)


Strafverfahren und Verteidigung
Ein Strafverfahren beginnt regelmäßig mit dem Ermittlungsverfahren. Hier entscheide ich nach Akteneinsicht über eine geeignete Verteidigungsstrategie. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen, Anklage erheben oder einen Strafbefehl beantragen.Es folgt das Zwischenverfahren und ggf. die Hauptverhandlung, die mit einem Urteil endet. Doch auch danach ist das Verfahren nicht zwingend abgeschlossen: Gegen erstinstanzliche Urteile können Rechtsmittel (Berufung, Revision) eingelegt werden. Ich begleite Mandanten in allen Abschnitten, auch in der Strafvollstreckung, etwa in Fragen der Bewährungsaussetzung (§ 57 StGB) oder des Widerrufs der Strafaussetzung (§ 56f StGB).

Aktuelles Rechtswissen

Das Recht ist ständig im Wandel – neue Gesetze, Urteile und Vorschriften prägen den juristischen Alltag. Um Mandanten fundiert beraten zu können, ist es unerlässlich, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben. Ich bilde mich regelmäßig fort und verfolge aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung. So kann ich schnell auf Änderungen reagieren und Risiken frühzeitig erkennen.
Meine Mandanten profitieren davon, dass ich neue Chancen und Gefahren frühzeitig erkenne.
Ich analysiere komplexe Änderungen und setze sie praxisnah für Ihre Interessen um. Veraltetes Wissen kann teuer werden – aktuelles Wissen schützt Sie. Deshalb investiere ich gezielt in Fortbildungen, juristische Fachliteratur und Netzwerke. So garantiere ich Ihnen Beratung, die nicht nur korrekt, sondern auch zeitgemäß ist.

Warum wir die richtige Wahl sind?

Weil wir Fachkompetenz mit persönlichem Engagement verbinden – für Lösungen, die wirklich zu Ihnen passen.
Ihr Anliegen ist bei uns nicht nur ein Fall, sondern eine Verantwortung, der wir mit Sorgfalt begegnen.

Fachliche Kompetenz

Wir verfügen über langjährige Erfahrung und tiefgehendes Fachwissen in verschiedenen Rechtsgebieten.

Persönliche Beratung

Jeder Fall ist einzigartig – deshalb nehmen wir uns Zeit für persönliche, individuelle Beratung.

Vertrauen & Verlässlichkeit

Vertraulichkeit, Zuverlässigkeit und Engagement stehen bei uns an erster Stelle.

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung?
Wir sind für Sie da – schnell, zuverlässig und persönlich.